SCHALLSCHUTZ

Begriffe im Schallschutz

Das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w enthält neben der Schallübertragung durch den Außenbauteil auch die Schallübertragung über die flankierenden Bauteile. Die Einzahlangabe R’w wird aus 16 frequenzabhängigen Messwerten mit Hilfe einer definierten Bezugskurve für Luftschall als Einzahlangabe ermittelt.

Der Bewertete Normtrittschallpegel Ln,w wird aus den 16 frequenzabhängigen Messwerten von Ln mit Hilfe einer definierten Bezugskurve für Trittschall als Einzahlangabe ermittelt.

Ein Richtwert für das bewertete Schalldämm-Maß R’w von einschaligen Bauteilen kann mit  folgender empirischer Formel berechnet werden:

R’w = 28 * lg m' - 20        in dB

Dabei steht m’ für die flächenbezogene Masse des Bauteiles in kg/m².

 

Ein Richtwert für den bewertete Normtrittschallpegel Ln,w von massiven Bauteilen kann mit  folgender empirischer Formel berechnet werden:

L’n,w = 164 - 35 * lg m' - DLw,R in dB

Dabei steht m’ für die flächenbezogene Masse des Bauteiles in kg/m² und DLw,R für die Trittschallverbesserung durch schwimmende Estriche usw.

 

Anforderungen an den Schallschutz in Italien

Der Anforderungen an den Schallschutz sind in Italien durch das D.P.C.M.05/12/97 geregelt.

Für Wohngebäude, Pensionen, Gasthäuser usw. gelten die Anforderungen der Kategorie A und C die in folgender Grafik veranschaulicht werden.

Dabei müssen trennende Bauteile zwischen verschiedenen Wohneinheiten mindestens R’w=50dB aufweißen. Das bedeutet eine Reduktion von mindestens 50dB (je größer der Wert desto besser der Schallschutz).

Für Bauteile nach Außen ist die Mindestanforderung D2m,nT,w=40dB (dabei gilt wieder: je größer der Wert desto besser der Schallschutz)

Der Trittschallschutz zwischen Wohneinheiten muß mindestens L’n,w=63dB sein. (Hier jedoch gilt: je kleiner der Wert umso besser der Trittschallschutz)